Tunesien – Einreise und Einreisebestimmungen

Einreisebestimmungen sind von Land zu Land verschieden, haben jedoch immer den Hintergrund, sowohl die Bevölkerung als auch die Reisenden zu schützen. Welche Einreisebestimmungen es für Tunesien gibt und was allgemein bei der Einreise beachtet werden sollte, erfahren Sie hier.

Wann braucht man einen Reisepass?

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, muss generell auf keine spezifischen Einreisebestimmungen achten. Ein Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig ist, reicht vollkommen aus. Wenn man mit dem Flugzeug nach Tunesien reist, ist sogar nicht mal dieser erforderlich. Als Pauschaltourist reicht dann die Vorlage eines Personalausweises und die Buchungsunterlagen, wie etwa die Tickets für Hin- und Rückflug sowie die Buchungsbestätigung des Hotels. Möchte man mit Kindern in das nördlichste Land Afrikas einreisen, sollte man darauf achten, dass der Kinderreisepass noch mindestens sechs Monate gültig ist. Auch hier gilt, dass von der Vorlagepflicht eines Reisepasses abgesehen werden kann, sofern man als Pauschaltourist entsprechende Dokumente vorlegen kann.

Auch die Einreise mit einem Kfz ist äußerst unkompliziert. Von den Behörden erhält man eine Verkehrserlaubnis über drei Monate für das Fahrzeug ausgestellt.

Wie lange darf man ohne Visum in Tunesien bleiben?

Für die Einreise nach Tunesien ist ein Visum nicht erforderlich. Allerdings sollte man in diesem Fall darauf achten, dass die Aufenthaltsdauer bei maximal drei Monaten liegt. Ansonsten wird eine Strafgebühr von 10 TD pro Woche erhoben, die man beim Verlassen des Landes begleichen muss. Tut man dies nicht, wird einem die Ausreise verwehrt.

Bei der Einreise erhält man von den tunesischen Grenzbehörden einen Nachweis, die „Carte de visiteur non-résident“. Diese sollte sorgfältig aufgehoben und bei der Ausreise vorgelegt werden.

Was müssen Besitzer der tunesischen und deutschen Staatsangehörigkeit bei der Einreise beachten?
Diejenigen, die nicht nur die deutsche, sondern auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen. Während des Aufenthaltes ist man komplett den tunesischen Gesetzen unterstellt.

Welche Zollvorschriften gibt es für Tunesien?

Um keinen Ärger mit den tunesischen Behörden zu bekommen, muss man sich an die strengen Devisenbestimmungen in Tunesien halten. Laut diesen dürfen Dinarbeträge weder ein- noch ausgeführt werden. Ein Umtausch in die landestypische Währung erfolgt deshalb erst nach der Einreise.

Bei Zuwiderhandlungen muss mit schweren Strafen gerechnet werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich vor der Einreise genauere Auskünfte bei den konsularischen Vertretungen Tunesiens in Deutschland oder bei der deutschen Botschaft in Tunis einzuholen.

Was darf in welcher Menge eingeführt werden?

Die Einfuhr von bestimmten Nahrungs- und Konsummitteln ist in Tunesien erlaubt, sofern die gesetzlich vorgeschriebenen Mengen nicht überschritten werden. Erwachsene dürfen zum Beispiel:

  • 200 Zigaretten oder 500 g Tabak
  • 1 l Alkohol (mehr als 25 %) oder 2 l Alkohol (weniger als 25 %)
  • 1 l Toilettenwasser oder 250 ml Parfüm
  • einen tragbarer Computer
  • ein Tonbandgerät
  • eine Filmkamera
  • einen Fotoapparat
  • andere Kleingeräte für den Eigenbedarf (Rasierer, Epilierer, Handy)
  • ein GPS-Gerät (muss vorher beim Zoll angemeldet werden)
  • Geschenke (Wert sollte 10 bis 20 € insgesamt nicht überschreiten)

einführen.

Was ist beim Zoll verboten?

In Tunesien wird bereits der Besitz kleinster Mengen Rauschgifts streng geahndet. Selbst dann, wenn man weniger als 1 g Rauschgift bei sich führt, muss man mit einer Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr und einer Geldstrafe rechnen. Außerdem ist der Besitz von jeglichen Waffen untersagt.

Wenn man LCD- und Plasma-Bildschirme einführen möchte, sollte man sich darauf einstellen, hierfür Zollgebühren bezahlen zu müssen. Als Zoll deklarierte Geräte müssen sie in den Reisepass eingetragen werden. Streng verboten ist dahingegen die Einfuhr von:

  • obszönen und unsittlichen Darstellungen (Bilder, Bücher, Videos)
  • Drogen und Medikamenten, außer für den Eigengebrauch (ärztliche Bescheinigung mitführen)
  • Waffen aller Art, außer Taschenmesser und Küchenutensilien
  • Henna und Dattelpalmen
  • gefährlichen Kampfhunden
  • gefährdeten Tieren und Pflanzen laut CITES-Listen

Die Ausfuhr von tunesischen Zahlungsmitteln ist ebenso verboten wie die historischer Gegenstände. Beides wird streng bestraft!